Warum jetzt auf Elektromobilität umsteigen?
Weniger Abgaben und Steuern
Reine Elektrofahrzeuge sind gänzlich von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Weiters fällt der Sachbezug für die private Nutzung auf Null. Für Unternehmen sind E-Fahrzeuge bis zu einem Brutto-Anschaffungswert von 80.000 Euro generell vorsteuerabzugsfähig.
E-Mobilitätsförderung des Bundes
Bei Leasing eines neuen Fahrzeugs mit alternativer Antriebsform sowie Ladeinfrastruktur können Unternehmen unterschiedliche Förderungen erhalten. Informationen zu den aktuellen Förderangeboten finden Sie hier.
ePrämie für eingespartes CO2
Halter:innen eines E-Autos können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen übertragen und erhalten dafür eine finanzielle Abgeltung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.