Absatzleasing: Servicebereich
In diesem Bereich finden Sie unseren Downloadbereich, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), ein übersichtliches Leasing-ABC, bei welchem wir die gängisten Begriffe rund um das Thema Leasing erklären, sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Absatzleasing.
Downloadbereich
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FAQ - häufig gestellte Fragen
Beim Absatzleasing erhalten Sie Ihre Finanzierung direkt beim Kauf des Wirtschaftsgutes bei Ihrem Händler.
Unter Mobilienleasing versteht man eine Nutzungsüberlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die eine wirtschaftlich selbstständige Einheit darstellen.
LEASA ist die Internetplattform der F&S Leasing GmbH, mit der die Absatzpartner für Ihre Kund:innen Finanzierungskalkulationen durchführen, sowie direkt am Point-of-Sale den Vertrag erstellen und unterfertigen lassen können.
Die F&S Leasing GmbH ist eine 100% Tochter der ESPAL, spezialisiert auf Absatzleasing. Durch die Spezialisierung garantiert sie eine rasche Finanzierungsentscheidung und eine effiziente Abwicklung.
Die F&S Leasing GmbH ist Marktführer in Österreich.
Die F&S Leasing GmbH finanziert für österreichische Kooperationspartner Leasingobjekte, für deren österreichischen und deutschen Kund:innen.
Ganz einfach. Sie nehmen mit der F&S Leasing GmbH Kontakt auf. Einer unserer kompetenten Vertriebsmitarbeiter:innen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die F&S Leasing GmbH schließt Kooperationsvereinbarungen ab, in denen auf Grundlage der Bedürfnisse des Absatzpartners Abläufe vereinbart werden. Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung erhält der Absatzpartner seinen LEASA Zugang.
Lediglich einen Internetanschluss.
Keine. Sie müssen nur Ihre Kund:in und Ihre Produkte kennen. Die Kalkulationen und Dokumente sind voreingestellt.
Das kleine Leasing ABC
Absatzleasing
Beim Absatzleasing erhält die KäuferIn die Finanzierung direkt beim Händler bei Kauf des Wirtschaftsgutes.
Andienungsrecht
Die Leasinggeber:in kann zu Vertragsende verlangen, dass die LeasingnehmerIn das Leasingobjekt zu einem verbleibenden Restwert ankauft.
Asset Management
Dienstleistungsspektrum rund um die Werterhaltung eines Leasing-Objektes vorwiegend bestehend aus sachgerechter Wartung, Überwachung und Versicherung des Objektes.
Bilanzgestaltung (Bilanzpolitik)
Ausnützung von gesetzlich möglichen Wahlrechten zur Gestaltung der Bilanz eines Unternehmens. Leasing ist ein Instrument der Bilanzpolitik. Wird ein fremdfinanzierter Vermögensgegenstand veräußert und zurück geleast (Sale & Lease Back), kürzt dies beispielsweise die Verbindlichkeiten in der Bilanz und erhöht die Eigenkapitalquote.
Depot
Einmalige Zahlung, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Summe entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch "Einmalkaution", Laufende Kaution).
Eigenmittel
Bei einer Leasing-Finanzierung ist es möglich, dass die Leasingnehmer:in einen Teil der Anschaffungskosten selbst aufbringt. Diese Eigenmittel können einmalig zu Beginn des Leasings (Einmalkaution, Mietvorauszahlung) oder während der Vertragslaufzeit in Form von laufenden Kautionen eingebracht werden.
Einmalkaution
Einmalig Zahlung, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Summe entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch "Depot", "Laufende Kaution").
Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing-Verträge sind entweder Vollamortisations- oder Teilamortisationsverträge. Bei Vollamortisationsverträgen erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragslaufzeit. Beim Teilamortisationsleasing wird nicht der gesamte Anschaffungswert des Objektes rückgeführt. Finanzierungsleasing ist nicht zu verwechseln mit dem nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, US-Gaap) gängigem Begriff des finance lease. Dabei ist ein Leasingvertrag gemeint, der bei der LeasingnehmerIn zu bilanzieren ist (vgl. dazu auch „operate leasing“).
Full-Pay-Out-Leasing
Beim Full-Pay-Out (Vollamortisation) erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragsdauer. Die Raten gelten zur Gänze als steuerlicher Aufwand.
Garantie
Ein Dritter haftet dafür, Leasingraten sowie sämtliche sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtungen an die LeasinggeberIn nach entsprechender Aufforderung zu bezahlen. Im Unterschied zur Bürgschaft kann der Garant keine Einwendungen aus dem Leasinggeschäft machen.
Gesamtbelastung
Die Gesamtbelastung ist die Summe aller Zahlungen, die die Leasingnehmer:in zu leisten hat.
Kaufoption
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Leasingnehmer:in die Möglichkeit, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert zu erwerben.
Kautionsleasing
Im Wesentlichen entspricht Kautionsleasing dem Restwertmodell, wobei jedoch zusätzlich zu den monatlichen Leasingraten noch sogenannte Kautionszahlungen (Einmalkaution, Laufende Kaution) geleistet werden. Wird das Leasingobjekt später erworben, wird die Kaution auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt kein Kauf nach Ablauf der Vertragsdauer, erhält die Leasingnehmer:in die Kaution zurück.
Kommunal-Leasing
Kommunal-Leasing liegt dann vor, wenn eine Gebietskörperschaft wie z.B. Gemeinde als Leasingnehmer:in auftritt. Klassische Beispiele für Kommunalleasing sind Schulen, Turnhallen, Gemeinde- und Feuerwehrhäuser.
Laufende Kaution
Regelmäßige Zahlungen, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet werden. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Gesamtsumme entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch Einmalkaution, Depot).
Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsvariante, wobei die Leasinggeber:in der Leasingnehmer:in die Nutzung eines Investitionsgutes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überlässt. Bei den Leasingobjekten kann es sich sowohl um bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilienleasing) als auch um unbewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien-Leasing) handeln. Zusätzlich gibt es bei Leasing in der Regel eine Kaufoption für die Leasingnehmer:in oder ein Andienungsrecht für die Leasinggeber:in. Der Zinsanteil der Leasingrate wird – im Gegensatz zur herkömmlichen Miete - an die Schwankungen des Geld-oder Kapitalmarktes angepasst (Euribor oder SMR). Die Gefahr des zufälligen Unterganges liegt grundsätzlich bei der Leasingnehmer:in.
Leasingfähigkeit
Darunter versteht man Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit ein Objekt geleast bzw. verleast werden kann. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Ein Leasingobjekt muss eine selbständige Einheit sein, Eigentumserwerb am Wirtschaftsgut muss möglich sein, Abnutzbarkeit des Wirtschaftsgutes im Zuge des Gebrauchs (Ausnahme: Grundstücke), mittel-, langfristige Lebensdauer des Wirtschaftsgutes, Marktgängigkeit des Wirtschaftsgutes.
Leasinggeber:in
Als Leasinggeber:in bezeichnet man die Eigentümer:in, die für einen bestimmten Zeitraum die Nutzungsrechte für ein bestimmtes Leasingobjekt einem anderen gegen Entgelt überlässt (Näheres s. unter Leasing).
Leasingnehmer:in
LeasingnehmerInnen erhalten - zu den unter Punkt Leasing dargestellten Parametern - für einen bestimmten Zeitraum die Nutzungsrechte für ein bestimmtes Objekt gegen Entgelt.
Leasingrate
Monatliches Entgelt, das auf Basis der gewählten Leasingvariante und der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingobjekts vereinbart wird und während der Vertragsdauer von der Leasingnehmer:in an die Leasinggeber:in zu entrichten ist. Im Unterschied zur Miete ist die Leasingrate nicht VPI (Verbraucherpreisindex) indexiert, sondern orientiert sich am Kapital- und Geldmarkt.
Leasingvertrag
Der Leasingvertrag bildet die rechtliche Basis zwischen Leasingnehmer:in und Leasinggeber:in. Bestandteile sind u.a. die Vertragsdauer, die Verpflichtung der LeasingnehmerIn zur pfleglichen Behandlung des Objektes, Festlegung der Leasinggeber:in als EigentümerIn des Objekts sowie Verpflichtung zur Rückgabe des Objekts nach Ablauf der Laufzeit, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.
Liquidität
Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit und ist gegeben wenn die erforderlichen Ausgaben durch Zahlungsmittelbestand und Einnahmen stets gedeckt sind.
Mietkauf
Beim Mietkauf kauft die Leasinggesellschaft auf Wunsch der Kund:in ein Anlagegut und verkauft es anschließend gegen Vereinbarung einer Ratenzahlung an die KundIn weiter. Diese gilt als wirtschaftliche Eigentümer:in des Gutes und aktiviert es daher in seiner Bilanz.
Mietvertrag
Unter einem Mietvertrag versteht man einen Vertrag über die Nutzung eines Wirtschaftgutes gegen Entgelt. Folgende Mietverträge haben Wertsicherungsklauseln. Es gibt in der Regel keine Kaufoptionen oder Andienungsrechte, da die Gebrauchsüberlassung bei der reinen Miete im Vordergrund steht.
Mietvorauszahlung
Darunter versteht man einen einmaligen Betrag zu Beginn der Leasinglaufzeit. Dieser Betrag mindert die Finanzierungskosten und führt zu geringeren Leasingraten. Im Unterschied zur Kaution unterliegt die Mietvorauszahlung der Umsatzsteuer.
MitleasingnehmerIn
Von Mitleasingnehmern:innen spricht man, wenn ein Leasingobjekt von mehr als einer Leasingnehmer:in geleast wird.
Mobilien-Leasing
Nutzungsüberlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen. Grundsätzlich können alle beweglichen Investitionsgüter geleast werden, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben sowie eine bestimmte Marktgängigkeit aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel Büromaschinen, Telefon- und EDV-Anlagen, Baumaschinen, Produktionsanlagen, Ordinationseinrichtungen aber auch Flugzeuge oder Schiffe.
Nutzungsdauer
Kalkulierter Zeitraum für die voraussichtliche Nutzung des Leasingobjekts.
Off-Balance
Von Off-Balance spricht man dann, wenn das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der LeasingnehmerIn aktiviert wird. Die Leasingnehmer:in optimiert dadurch u.a. den Verschuldungsgrad des eigenen Unternehmens.
Operating Leasing
Beim Operating Leasing wird die Investition während der Leasingdauer nur teilweise getilgt. In der Regel handelt es sich um eher kurzfristige Verträge, wobei der Mietcharakter und nicht der Finanzierungsaspekt im Vordergrund steht. Im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, US-Gaap) bedeutet operate leasing, dass das Wirtschaftsgut nicht in der Bilanz der Leasingnehmer:in aktiviert wird.
Rechtsgeschäftsgebühr
Rechtsgeschäfte unterliegen einer Gebühr, wenn für sie eine Urkunde ausgestellt wird.
Restwert
Verbleibender Wert eines Leasingobjektes nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Restwertleasing-Modell.
Restwert-Leasing
Beim Restwertleasing (Teilamortisation) wird während der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Anschaffungswert des Objekts zurückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass nach Ablauf des Vertrags noch ein Restwert verbleibt.
Sale & Lease Back
Beim Sale & Lease Back wird ein bereits vorhandenes Objekt an die Leasinggeber:in verkauft und anschließend wieder zurückgeleast. Auf diese Weise wird die Liquidität des Unternehmens erhöht und mögliche stille Reserven aufgedeckt.
Sicherheiten
Zwecks Minimierung des Risikos kann die LeasinggeberIn von der LeasingnehmerIn Sicherheiten verlangen. Dazu zählen beispielsweise: Einbringung einer Kaution, Garantie eines Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), Hypothek, usw.
Spezial-Leasing
Wurde der Leasinggegenstand speziell für die Zwecke der Leasingnehmer:in hergestellt und ist eine Drittverwertbarkeit nicht möglich, liegt Spezialleasing vor. Spezialleasing löst eine Aktivierung beim Leasingnehmer aus.
Steuervorteil
Sämtliche Vorteile, die die Leasingnehmer:in aus der Leasingfinanzierung hat. Dazu zählen insbesondere volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingrate sowie umsatzsteuerliche Vorteile bei Kommunen.
Teilamortisation
Bei der Teilamortisation (Restwertleasing) wird während der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Anschaffungswert des Objekts zurückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass nach Ablauf des Vertrags noch ein Restwert verbleibt, zu dem die Leasingnehmer:in das Gut gegebenenfalls optional erwerben kann.
Vertragsauflösung
Aufgrund grober Vertragsverletzungen, wie zum Beispiel Zahlungsverzug, kann die Leasinggeber:in den Vertrag vorzeitig beenden. Die Leasinggeber:in stellt in diesem Fall eine Schadensersatzforderung an die Leasingnehmer:in.
Vertragslaufzeit
Leasingverträge sind grundsätzlich auf unbestimmte Dauer mit einseitigem Kündigungsverzicht der Leasingnehmer:in für einen bestimmten Zeitraum (hier genannt Vertragslaufzeit) abgeschlossen.
Vertragsübernahme/Vertragseintritt
Von Vertragsübernahme bzw. Vertragseintritt spricht man, wenn ein Dritter in die Rechte und Pflichten der Leasingnehmer:in eintritt.
Vertragsverlängerung
Verlängerung des Kündigungsverzichtes nach Ablauf der Kündigungsverzichtsdauer (Vertragslaufzeit) der Leasingnehmer:in zu in der Regel neu vereinbarten Bedingungen
Vollamortisation
Bei der Vollamortisation (Full-Pay-Out) erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragsdauer. Die Raten gelten zur Gänze als steuerlicher Aufwand.
Wirtschaftliches Eigentum
Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einer Eigentümer:in ausübt, sind diesem zuzurechnen. Nur die wirtschaftliche Eigentümer:in weist den Gegenstand in seiner Bilanz aus und kann die Abschreibungen durchführen. Dies ist in der Regel die Leasinggeber:in, kann aber im Einzelfall je nach Leasingmodell auch die Leasingnehmer:in sein.
Zinsbindung (Zinssatzbindung)
Der Leasingratenberechnung zugrundeliegende Zinssatz unterliegt den Schwankungen eines bestimmten Indikators (z.B. 3-Monats Euribor). Die Leasingrate wird hinsichtlich ihres Zinsbestandteiles den Zinsschwankungen periodisch angepasst.
Zivilrechtliches Eigentum
Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Eigentum ist in der Regel die Leasinggeber:in immer zivilrechtliche Eigentümer:in. Dies bedeutet, die Leasinggeber:in hat aufgrund der gesetztlichen Normen Eigentum am Leasingobjekt erworben.
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Hier gelangen Sie zum Download-Bereich der aktuellen "Allgemeine Vertragsbedingungen für Absatzleasing":
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